Italien bekommt von EU Rechtlehre erteilt

ItalienItalienische Casinospieler, welche ihr Glück im Internet oder im Ausland herausfordern, können durchatmen. Die eingefahrenen Gewinne müssen vermutlich in Zukunft nicht mehr versteuert werden. Die italienische Finanzverwaltung hat sich vom Europäischen Gerichtshof einen „Rüffel“ eingeholt.

Prinzip verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit

Casinogewinne sind beziehungsweise waren in Italien steuerpflichtig. Ausgenommen davon sind lediglich die Erträge, welche in den heimischen Casinos erspielt wurden. In diesem Fall sei, so die italienische Rechtsprechung, die Abgabe bereits in der Vergnügenssteuer enthalten. Der Europäische Gerichtshof hält diese Richtlinie jedoch für nicht gesetzeskonform. Die Vorgaben widersprechen der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU. Die Aussage der Gesetzeshüter ist im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens des höchsten italienischen Gerichtes gefallen. Das endgültige, konforme Urteil muss nun das höchste nationale Gericht sprechen.

Die Entscheidung heißt: Entweder oder

Das italienische Finanzministerium hat nun die Wahl entweder alle Casinogewinne zu versteuern oder komplett auf die Abgabe zu verzichten. Aufgrund der „Nichtüberprüfbarkeit“ geht die Tendenz aktuell in Richtung Steuerfreiheit.

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